Allgemeine Geschäftsbedingungen
FÜR BENUTZER ohne Benutzerkonto 01.2023
- Grundlagen
Payzee AG (nachfolgend „payzee» genannt) bietet Dienstleistungen für öffentliche oder private Parkplatzbetreiber an. Die Dienstleistungen ermöglichen sowohl registrierten als auch nicht registrierten Benutzern (natürliche oder juristischen Personen, nachfolgend „Benutzer» genannt), die Nutzung und den damit möglicherweise verbundenen Gebühren von mit payzee ausgestatteten Parkplätzen abzuwickeln.
Im Namen und mit Ermächtigung der am payzee-System angeschlossenen Parkplatzbetreiber (Liegenschaftsverwaltungen, Gemeinden, Städte, Betreiber von Parkhäusern, Veranstalter usw., nachfolgend „Betreiber» genannt) übernimmt payzee die Erhebung und bargeldlose, digitale Abrechnung der anfallenden Gebühren gegenüber dem Benutzer.
Durch die Nutzung von Parkplätzen mit dem payzee-System autorisiert der Benutzer die payzee, die zu den jeweils geltenden Tarifen anfallende Parkgebühr mittels e-Payment zu belasten.
Der Benutzer verpflichtet sich, die über das payzee-Konto belasteten Gebühren mit der ausgewählten Zahlungsweise zu begleichen. Die payzee-Funktionen können nur genutzt werden, wenn sich der Benutzer nicht in Zahlungsverzug befindet.
- Nutzungsvertrag
Mit der Zustimmung zu den AGB bei der Registrierung oder bei Abschluss einer Zahlung kommt zwischen payzee und dem Benutzer ein darauf basierender Vertrag zustande.
Der Benutzer hat weder ein Rücktritts- noch ein Rückgaberecht der bezogenen Leistung.
- Sorgfaltspflicht des Benutzers
Das vom Benutzer mit Angabe seiner Personalien registrierte und festgelegte, persönliche Login mit Passwort, welches durch den Benutzer jederzeit abgeändert werden kann, ist streng vertraulich zu behandeln. Das Login mit Passwort ist erforderlich zur Einsicht des persönlichen payzee-Kontos und ist von Zeit zu Zeit zu ändern. Stellt der Benutzer missbräuchliche Belastungen seines payzee-Kontos fest, ist er verpflichtet, das Passwort zum Konto sofort zu ändern sowie die betroffenen Karten in seinem Konto zu löschen oder payzee darüber unverzüglich zu unterrichten, damit sein payzee-Konto gesperrt werden kann. Das gleiche gilt bei Verlust oder Diebstahl einer registrierten Karte.
Bei missbräuchlicher Benutzung durch Dritte entfällt die Haftung des Benutzers für Schäden, die nach dem Eingehen der Mitteilung an payzee belastet werden.
- Gebühren
Grundfunktionen
Für die Nutzung der gebührenpflichtigen Parkplätze werden dem Benutzer die Parkgebühren gemäss den Tarifen des Parkplatzbetreiber belastet. Bei entsprechendem, ausdrücklichem Hinweis in der App, werden bei vereinzelten Betreibern Zuschläge erhoben.
Kommunikation
Fallen für die Nutzung der payzee-Funktionen Kommunikationskosten (Internet- und Mobiltelefongebühren) an, sind diese durch den Benutzer zu tragen.
- Fehlerfall oder inkorrekte Nutzung des Systems
Wenn es dem Benutzer bei der Funktion „Parkieren mit dem Smartphone» nicht gelingen sollte, einen Parkvorgang zu starten, ist er in jedem Falle dazu verpflichtet, die Parkgebühr auf konventionellem Weg an einer Parkuhr zu bezahlen. Falls keine Parkuhr vorhanden ist, darf der Benutzer nicht parkieren. Der Parkvorgang gilt als gestartet, wenn dies das payzee-System ausdrücklich bestätigt.
- Parkbussen
Erhält der Benutzer eine Parkbusse oder Umtriebsentschädigung und bestreitet er diese, so hat er sich ausschliesslich an die auf dem entsprechenden Beleg aufgeführte Stelle zu wenden.
Wenn nachweislich ein korrekter Parkvorgang mit dem payzee-System stattgefunden hat, wird payzee dies der entsprechenden Stelle mit Belegen bestätigen. Über eine Aufhebung einer Parkbusse entscheidet in jedem Falle die zuständige Stelle. Payzee haftet in keinem Fall für zu bezahlende Parkbussen oder Umtriebsentschädigungen.
Höchstparkzeiten und Nachzahlungsverbote gelten in jedem Fall auch bei Nutzung des payzee-Systems. Beim Erreichen der geltenden Höchstparkzeit wird der Parkvorgang automatisch beendet.
Nach Ablauf jedes Parkvorgangs muss das Fahrzeug den Parkplatz verlassen; ist dies nicht der Fall und wird ein neuer Parkvorgang gestartet, muss trotz gültigem Parkvorgang mit einer Parkbusse gerechnet werden. Davon ausgenommen sind Parkplätze, bei welchen das Nachzahlen gemäss den geltenden Bestimmungen zulässig ist.
- Haftung
Payzee haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, sofern diese auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von payzee zurückzuführen sind.
Payzee übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die ständige Verfügbarkeit der payzee-Funktionen, insbesondere nicht bezüglich der Verfügbarkeit der Mobilfunknetze und der Funktionsfähigkeit von mobilen Endgeräten.
Bei Nichtverfügbarkeit des payzee-Systems kann payzee nicht für die entstehenden Folgekosten wie Parkbussen, Abschleppgebühren etc. verantwortlich gemacht werden. Für fehlerhafte oder nicht erfolgte Beendigung von Parkvorgängen übernimmt payzee keine Haftung.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen
Payzee behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Benutzer schriftlich oder per E-Mail bekanntgegeben.
Neu zugegangene AGB gelten als genehmigt, wenn der payzee-Benutzer nicht innerhalb eines Monats schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt Schweizer Recht. Als Gerichtsstand gilt Zürich.
FÜR BENUTZER mit Benutzerkonto 01.2023
- Grundlagen
Payzee AG (nachfolgend „payzee» genannt) bietet Dienstleistungen für öffentliche oder private Parkplatzbetreiber an. Die Dienstleistungen ermöglichen sowohl registrierten als auch nicht registrierten Benutzern (natürliche oder juristischen Personen, nachfolgend „Benutzer» genannt), die Nutzung und den damit möglicherweise verbundenen Gebühren von mit payzee ausgestatteten Parkplätzen abzuwickeln.
Im Namen und mit Ermächtigung der am payzee-System angeschlossenen Parkplatzbetreiber (Liegenschaftsverwaltungen, Gemeinden, Städte, Betreiber von Parkhäusern, Veranstalter usw., nachfolgend „Betreiber» genannt) übernimmt payzee die Erhebung und bargeldlose, digitale Abrechnung der anfallenden Gebühren gegenüber dem Benutzer.
Die Abrechnung erfolgt über ein payzee-Konto, welches bei der erstmaligen Registrierung für den Benutzer angelegt wird. Das payzee-Konto kann vom Benutzer jederzeit online eingesehen werden.
Durch die Nutzung von Parkplätzen mit dem payzee-System autorisiert der Benutzer die payzee, die zu den jeweils geltenden Tarifen anfallende Parkgebühr mittels e-Payment zu belasten.
Der Benutzer verpflichtet sich, die über das payzee-Konto belasteten Gebühren mit der ausgewählten Zahlungsweise zu begleichen. Die payzee-Funktionen können nur genutzt werden, wenn sich der Benutzer nicht in Zahlungsverzug befindet.
- Registrierung und Aufhebung eines payzee-Kontos
Der Benutzer kann sich einmalig über Internet mit Angabe seiner Personalien, der Zahlungsweise sowie mindestens eines Fahrzeugkennzeichens registrieren und dabei diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB» genannt) und der Datenschutzerklärung dauerhaft zustimmen. Die Registrierung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
Ein solches Benutzerkonto kann jederzeit sowohl durch den Benutzer als auch durch payzee aufgelöst werden.
payzee ist zudem berechtigt, das Konto jederzeit zu sperren, wenn
- der Benutzer gegen die AGB oder gegen geltendes Recht verstösst,
- der Benutzer in Zahlungsverzug ist,
- der Benutzer falsche Angaben gemacht hat,
- es wird eine missbräuchliche Nutzung vermutet.
Bei Aufhebung des payzee-Kontos wird dem Benutzer ein allfälliges Restguthaben überwiesen bzw. er schuldet den Restsaldo innert 30 Tagen.
- Nutzungsvertrag
Mit der Zustimmung zu den AGB bei der Registrierung oder bei Abschluss einer Zahlung kommt zwischen payzee und dem Benutzer ein darauf basierender Vertrag zustande.
Der Benutzer hat weder ein Rücktritts- noch ein Rückgaberecht der bezogenen Leistung.
- Informationspflicht des Benutzers
Der mit Angabe seiner Personalien registrierte Benutzer verpflichtet sich, Änderungen seiner persönlichen und vertragswesentlichen Daten unverzüglich online in seinem Konto vorzunehmen. Diese Verpflichtung bezieht sich insbesondere auf die Änderung der Rechnungsadresse, der Zahlungsweise, der Kennzeichen seiner Fahrzeuge und der Karten.
Kommt der Benutzer seiner Informationspflicht nicht nach, so ist payzee berechtigt, dem Benutzer die ihr entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. Gibt der Benutzer eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen der payzee nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen.
- Sorgfaltspflicht des Benutzers
Das vom Benutzer mit Angabe seiner Personalien registrierte und festgelegte, persönliche Login mit Passwort, welches durch den Benutzer jederzeit abgeändert werden kann, ist streng vertraulich zu behandeln. Das Login mit Passwort ist erforderlich zur Einsicht des persönlichen payzee-Kontos und ist von Zeit zu Zeit zu ändern. Stellt der Benutzer missbräuchliche Belastungen seines payzee-Kontos fest, ist er verpflichtet, das Passwort zum Konto sofort zu ändern sowie die betroffenen Karten in seinem Konto zu löschen oder payzee darüber unverzüglich zu unterrichten, damit sein payzee-Konto gesperrt werden kann. Das gleiche gilt bei Verlust oder Diebstahl einer registrierten Karte.
Bei missbräuchlicher Benutzung durch Dritte entfällt die Haftung des Benutzers für Schäden, die nach dem Eingehen der Mitteilung an payzee belastet werden.
- Gebühren
Grundfunktionen
Für die Nutzung der gebührenpflichtigen Parkplätze werden dem Benutzer die Parkgebühren gemäss den Tarifen des Parkplatzbetreiber belastet. Bei entsprechendem, ausdrücklichem Hinweis in der App, werden bei vereinzelten Betreibern für die Benutzung der payzee Grundfunktionen Zuschläge erhoben.
Kommunikation
Fallen für die Nutzung der payzee-Funktionen Kommunikationskosten (Internet- und Mobiltelefongebühren) an, sind diese durch den Benutzer zu tragen.
- Fehlerfall oder inkorrekte Nutzung des Systems
Wenn es dem Benutzer bei der Funktion „Parkieren mit dem Smartphone» nicht gelingen sollte, einen Parkvorgang zu starten, ist er in jedem Falle dazu verpflichtet, die Parkgebühr auf konventionellem Weg an einer Parkuhr zu bezahlen. Falls keine Parkuhr vorhanden ist, darf der Benutzer nicht parkieren. Der Parkvorgang gilt als gestartet, wenn dies das payzee-System ausdrücklich bestätigt.
- Parkbussen
Erhält der Benutzer eine Parkbusse oder Umtriebsentschädigung und bestreitet er diese, so hat er sich ausschliesslich an die auf dem entsprechenden Beleg aufgeführte Stelle zu wenden.
Wenn nachweislich ein korrekter Parkvorgang mit dem payzee-System stattgefunden hat, wird payzee dies der entsprechenden Stelle mit Belegen bestätigen. Über eine Aufhebung einer Parkbusse entscheidet in jedem Falle die zuständige Stelle. Payzee haftet in keinem Fall für zu bezahlende Parkbussen oder Umtriebsentschädigungen.
Höchstparkzeiten und Nachzahlungsverbote gelten in jedem Fall auch bei Nutzung des payzee-Systems. Beim Erreichen der geltenden Höchstparkzeit wird der Parkvorgang automatisch beendet.
Nach Ablauf jedes Parkvorgangs muss das Fahrzeug den Parkplatz verlassen; ist dies nicht der Fall und wird ein neuer Parkvorgang gestartet, muss trotz gültigem Parkvorgang mit einer Parkbusse gerechnet werden. Davon ausgenommen sind Parkplätze, bei welchen das Nachzahlen gemäss den geltenden Bestimmungen zulässig ist.
- Haftung
Payzee haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, sofern diese auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von payzee zurückzuführen sind.
Payzee übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die ständige Verfügbarkeit der payzee-Funktionen, insbesondere nicht bezüglich der Verfügbarkeit der Mobilfunknetze und der Funktionsfähigkeit von mobilen Endgeräten.
Bei Nichtverfügbarkeit des payzee-Systems kann payzee nicht für die entstehenden Folgekosten wie Parkbussen, Abschleppgebühren etc. verantwortlich gemacht werden. Für fehlerhafte oder nicht erfolgte Beendigung von Parkvorgängen übernimmt payzee keine Haftung.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen
Payzee behält sich vor, die AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen oder Ergänzungen werden dem Benutzer schriftlich oder per E-Mail bekanntgegeben.
Neu zugegangene AGB gelten als genehmigt, wenn der payzee-Benutzer nicht innerhalb eines Monats schriftlich seinen Widerspruch erklärt. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt Schweizer Recht. Als Gerichtsstand gilt Zürich.